Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt für seinen Arbeitnehmer, der es wünscht, eine Kapitalbildende Renten-, oder Lebensversicherung ab. Damit wird es möglich, dass über Gehaltsumwandlung Teile vom Gehalt, oder Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld steuerbegünstigt in diese Direktversicherung eingezahlt werden können. Dieses Geld wird pauschal nur mit 20 % versteuert. Wird für die Direktversicherung ein zertifizierter Vertrag abgeschlossen, dann ist sie vergleichbar mit der Riesterrente zusätzlich staatlich förderfähig. Der Versicherungsnehmer kann dann für sich und seine Kinder bis zur Maximalgrenze die staatlichen Zuschüsse auch für diese Direktversicherung in Anspruch nehmen.
Ausgezahlt wird die Direktversicherung nach Vertragsablauf an den Versicherungsnehmer, oder beim Tod an die Berechtigten.
Jede Direktversicherung bleibt dem Versicherungsnehmer auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, oder bei Konkurs in voller Höhe erhalten. Sie kann beim Wechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden, oder sie wird vom Versicherungsnehmer selbst weitergeführt, bzw. bis zum Ablauf beitragsfrei gestellt.
Die Anbieter von Direktversicherungen können unterschiedliche Versicherungsbedingungen und Renditen haben, so dass auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Abschluss von Direktversicherungen die auf dem Markt befindlichen Angebote vergleichen sollten. Dabei bekommt der Arbeitgeber beim Abschluss der Direktversicherung für seine gesamte Belegschaft oft günstige Angebote, wovon auch der Arbeitnehmer profitieren kann.