Arbeitnehmer und Angestellte, die über einem bestimmten Bruttoverdienst im Jahr liegen (2009 sind das 48600€) und alle anderen Bürger, dürfen sich eine Private Krankenversicherung (PKV) wählen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo alle Leistungen in einem Leistungskatalog festgelegt sind, bestimmte der Privatpatient selbst, welche Leistungen er zu welchen Bedingungen abschließen möchte.
Die Beitragshöhe ist nicht wie in der GKV einkommensabhängig. Sie richtet sich immer nach den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluß, eventuellen gesundheitlichen Risiken und den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer.
Bei gleichen Voraussetzungen kann er unterschiedlich hoch sein, so dass ein Vergleich immer sinnvoll ist. Der Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherungen ist bis 55 Jahre immer möglich. Sinnvoll ist er kaum, weil jeder Wechsel durch das höhere Alter und teilweise auch gesundheitliche Leiden höhere Beiträge zur Folge hat.
Wer sich einmal für eine Private Krankenversicherung entschieden hat, muss auch Privatpatient bleiben, weil eine Rückkehr zur GKV nur bei Statuswechsel (Harz IV) möglich ist. Bei finanziellen Problemen muss in den Basistarif der Privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Die Leistungen sind ähnlich wie für Kassenpatienten.
In der Privaten Krankenversicherung muss jeder Versicherungsnehmer einen eigenen Vertrag abschließen und Beiträge zahlen. Eine beitragsfreie Mitversicherung von gering verdienenden Familienangehörigen, oder Kindern ohne Einkommen gibt es hier nicht.