Häufig hat man als Wohnungsinhaber in seiner Wohnung Gebrauchsgegenstände von nicht unerheblichem Wert. Es kann sich hierbei um Kommunikationsgeräte wie Fernseher, Stereo-Anlagen, Computer, aber auch um echte Teppiche, wertvolles Porzellan, oder ähnliches handeln.
Selbst die normale Wohnungseinrichtung hat für den Wohnungsinhaber einen nicht unerheblichen Wert, da sie im Falle der Beschädigung oder Zerstörung neu ersetzt und damit teuer bezahlt werden müsste. Sicher ist es im Normalfall so, dass man nicht daran denkt, dass diese Gegenstände verloren gehen oder beschädigt werden könnten. Es kann jedoch leicht zu einem Einbruch kommen, bei dem viele Hausratsgegenstände gestohlen werden könnten.
Ebenso ist niemand davor gefeit, dass beispielsweise ein Wasserrohrbruch oder Wohnungsbrand diese Gegenstände beschädigt, unbrauchbar macht oder vernichtet.
Häufig ist es so, dass dann hierfür niemand direkt verantwortlich gemacht werden kann, dessen Versicherung für diese Schäden aufkommen müsste.
In diesen Fällen springt die Hausratsversicherung des Wohnungsinhabers ein. Sie wurde über einen bestimmten Betrag abgeschlossen, in dessen Rahmen der Wert der abhanden gekommenen oder zerstörten Gegenstände ersetzt wird. Vor Abschluss einer Hausratsversicherung kann ein neutraler Versicherungsvergleich abgeschlossen werden, der für jeden Wohnungseigentümer die günstigste Hausratsversicherung ermittelt.