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Riester Rente



Im Rahmen der privaten Altersvorsorge besteht für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und einen weiteren ausgewählten Personenkreis, zu dem unter anderem Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub und Soldaten sowie Arbeitslose, die vorher rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren, gehören, die Möglichkeit einen Riester Rentenvertrag abzuschließen. Das kann in Form von klassischen Lebensversicherungen, Fondssparplänen oder auch von Banksparplänen erfolgen. Wichtig ist, dass diese Produkte entsprechend zertifiziert sind und dass der interessierte Verbraucher sich vor dem Vertragsabschluss verschiedene Angebote zwecks einem Vergleich der Leistungen zukommen lassen sollte.

Die Besonderheit der Riester Rente liegt darin, dass der Staat die Beiträge in bestimmten Größenordnungen steuerlich begünstigt und außerdem entsprechende Zulagen zahlt. Zahlt der Versicherte vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens in einen Riester Rentenvertrag ein, bezuschusst der Staat jeden Erwachsenen mit 154 Euro und Kinder mit 185 Euro, für nach 2007 Geborene wurde die Zulage auf 300 Euro erhöht. Das macht die Riester Rente zu einer attraktiven Form der privaten Altersvorsorge, die inzwischen von Millionen Verbrauchern genutzt wird.

Seit Beginn des Jahres 2008 können die Beiträge zur Riester Rente nach dem neuen Eigenheimrentengesetz auch für die Anschaffung oder die Abzahlung von selbst genutzten Immobilien verwendet werden, weil der Staat davon ausgeht, dass Wohneigentum auch eine Art der Altersvorsorge ist, die nicht grundlos auch als Rente in Stein bezeichnet wird.