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Risikoversicherung



Eine Risikoversicherung ist eine bestimmte Form der Lebensversicherung. Die vertraglich geregelte Summe wird nur bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Es besteht auch die Möglichkeit einer Risikoversicherung für Ehepartner. Die Versicherungssumme kommt zur Auszahlung beim Todes eines der beiden Versicherungsnehmer. Sterben beide Partner gleichzeitig, so wird die Versicherungssumme jedoch nur einmal ausbezahlt.

Umwandlung:

Eine Risikoversicherung kann jederzeit, spätestens zum Ende des 10. Jahres der Gesamtlaufzeit, in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden. Die Versicherungssumme darf in diesem Fall jedoch nicht höher liegen als zum bisherigen Zeitpunkt. Eine niedrigere Versicherungssumme ist jedoch bei der Umwandlung möglich. Die Risikoversicherung für Partner kann auch in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt werden, dies jedoch nur für eine Person in voller Höhe der Versicherungssumme. Möchten allerdings beide Ehepartner die Umwandlung, so darf die gesamte Versicherungssumme die bisherige Summe nicht überschreiten. Die Aufteilung der gesamten Versicherungssumme unterliegt den beiden Versicherungsnehmern.

Beitragsfreistellung:

Eine Risikoversicherung kann auf Antrag auch teilweise beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum einen finanziellen Engpass hat. Allerdings ist der Beginn der Beitragsfreistellung erst dann möglich, wenn der Vertrag bereits über einen längeren Zeitraum besteht und die beitragspflichtige Summe der Versicherung mindestens die Höhe von 1250,- Euro erreicht hat.

Erhöhung der Versicherungssumme:

Kommt es zu einer Verbesserung des Lebensstandards, wie beispielsweise bei einer Hochzeit oder Geburt eines Kindes, so kann der Versicherungsnehmer die bei Vertragsbeginn garantierte Versicherungssumme um 20 %, höchstens aber 10000,- Euro pro Ereignis, insgesamt jedoch um 15000,- Euro erhöhen.